Wir durften am Sonntag übrigens Zeugen des letzten Events der Freeride World Tour werden: Dem Nissan XTreme Verbier 2009. Hier ein kleines Video, wo man auch das Skigebiet zum Teil ganz schön sehen kann:

photo credit: Unhindered by Talent
Mein Sabbatical hat begonnen!
Momentane Wochenplanung: Mittwoch und Donnerstag bürokratische Hürden überwinden, Snowboard warten lassen. Freitag dann mit Torben ab in den Skiurlaub nach Verbier für ne Woche…
Drei dänische Studenten haben im Rahmen ihres Studiums ein (für Informatiker) super-spannendes Projekt umgesetzt: Aus Lego eine Turingmaschine gebaut. Ich bin jetzt total neidisch, weil ich sowas während meines Studiums auch gerne mal gemacht hätte. Übrigens, eine Turingmaschine ist sowas wie ein Computer:
Das Besondere an einer Turingmaschine ist, dass sie mit nur drei Operationen (Lesen, Schreiben und Kopf bewegen) alle Probleme lösen kann, die auch von einem Computer gelöst werden können. Sämtliche mathematischen Grundfunktionen wie Addition und Multiplikation lassen sich mit diesen drei Operationen simulieren. Darauf aufbauend kann man dann komplexe Operationen der üblichen Computerprogramme simulieren. Eine Funktion, die so durch eine Turingmaschine berechnet werden kann, nennt man eine turingberechenbare Funktion. (Wikipedia)
Sowas zu bauen ist wohl der Traum eines jeden Informatikers, der früher mit Lego gespielt hat…
(via Spreeblick)
Es gibt doch gute Musikvideos. Das folgende fande ich jedenfalls interessant und mit ausdrucksstarken Bildern versehen.
We Are Wolves || Coconut Night from Dare To Care Records on Vimeo.
Der Reiseanbieter Pfiff hat ein Blog gestartet – und um das Blog gleich bekannter zu machen gibt es auch gleich ein Gewinnspiel für einen Winterurlaub mit den Jungs und Mädels.
Da ich mich einem solchen Gewinnspiel natürlich nicht verweigern kann, verlinke ich das Skiurlaubs-Blog natürlich gerne :-).
Mal schauen, vielleicht gewinne ich ja, hehehe.
Da ich ja im April 2009 für ein Jahr nach Südamerika gehen werde (Sabbatical), habe ich mich inzwischen mit der Sozialgesetzgebung in unserer Bunderepublik beschäftigen dürfen. Und da es sicherlich noch Menschen gibt, die das gleiche Problem haben, habe ich hier mal zusammengetragen, was ich bisher rausgefunden habe.
Es sind verschiedene Varianten in der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses während der 12 Monate meiner Abwesenheit möglich:
Zu beachten sind folgende nicht ganz unwichtige Aspekte:
Kündigungsschutz und Betriebszugehörigkeit
Bei Kündigung des Arbeitsvertrages mit Wiedereinstellungsgarantie (Variante 1) hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit, direkt nach der Wiedereinstellung eine Kündigung auszusprechen. So unwahrscheinlich das in meinem Fall ist, ist das ein Risiko, das zu beachten ist. Die Betriebszugehörigkeit (mit Auswirkung auf Betriebsrente und etwaiger Bewertungen im Falle von betriebsbedingten Kündigungen) würde im schlechtesten Fall wieder bei 0 anfangen, im mir zugesagten Fall um 1 Jahr reduziert.
Wird der Vertrag einfach ruhengelassen (Variante 2), ändert sich nichts am Beschäftigungsverhältnis, außer, dass das Einkommen wegen des unbezahlten Urlaubs wegfällt.
Rentenversicherung
Ist bei beiden Varianten gleich: Nach §1, SGB IV sind nur diejenigen Beschäftigten versicherungspflichtig, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Dies wäre bei mir nicht der Fall, also wäre ich nicht versicherungspflichtig. Auswirkungen auf die Altersrente (§43, SGB VI) gäbe es bezüglich der Anspruchsberechtigung – bei einer beitragsfreien Zeit von einem Jahr wird dieses natürlich nicht angerechnet. Auf die Rente bei Erwerbsminderung (§35ff, SGB VI) hätte das Jahr keine Auswirkungen, da in meinem Fall die Bedingung von 3 Jahren Beitrag in 5 Jahren erfüllt würde. Bei einem (von mir nicht vorgesehenen) Aufenthalt von 24 Monaten wäre das ganze schon grenzwertiger… Diese Auswirkungen ließen sich unterbinden, würde ich freiwillig den monatlichen Mindestbetrag von ~€79 zahlen.
Arbeitslosenversicherung
Bei der AV sieht es ähnlich aus: Gemäß §25, SGB III ist nur derjenige versicherungspflichtig, der für seine Arbeit ein Entgelt bezieht. Also auch hier kein Problem. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist für meinem Fall in §28a, SGB III geregelt: Wenn innerhalb der letzten 24 Monate ein Arbeitsverhältnis bestand, wovon 12 Monate Beiträge entrichtet wurden, besteht ein Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Kranken- und Pflegeversicherung
Auch hier besteht die Versicherungspflicht nur bei Arbeit gegen Entgelt (§2, SGB IV). In meinem Fall würde ich meine bestehende Versicherung zu 5% der normalen Kosten ruhen lassen und müsste die Pflegeversicherung inkl. der Arbeitgeberbeiträge erbringen. Zusätzlich würde eine Auslandskrankenversicherung fällig, z.B. der Tarif R65 der Allianz. Alternative: Auslandsreiseversicherung für lange Reisen, die allerdings nur akute Fälle abdecken würde.
Das war’s erstmal, die o.g. Punkte muss ich allerdings noch schriftlich von der Deutschen Rentenversicherung Bund bestätigen lassen. Ich übernehme natürlich keine Garantie für die Richtigkeit meiner Äußerungen :-).