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In einer Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das bayrische Versammlungsgesetz in seiner jetzigen Form als nicht vereinbar mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Versammlungsfreiheit deklariert. Danke, BVG. Mehr Infos dazu gibt es bei der Süddeutschen Zeitung.
(via law blog)
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