IT-Sicherheit ab sofort vorhanden. Forschung nicht nötig.
Der sogenannte Hackerparagraph ist durch Bundestag und Bundesrat durch. Daraufhin hat der Chaos Computer Club (CCC) erstmal die Startseite mit oben zu sehender Grafik versehen. Meiner Meinung nach zu Recht. Mit der Gesetzesnovelle des §202c StGB wird nämlich in Deutschland das Arbeiten im Bereich IT-Sicherheit zum Vabanquespiel. Die Gesellschaft für Informatik (GI) formuliert das so:
“Problematisch ist die Einfügung des 202c StGB, weil Programme und Tools nicht nach ihrer Einsatzart, sondern vielmehr nach ihrem Aufbau definiert werden. Eine Unterscheidung in Anwendungen, die zur Begehung von Straftaten und solche, die ausschließlich für legale Zwecke hergestellt werden, ist aber nicht möglich. Der gewählte Wortlaut führt zu einer Kriminalisierung der heute in allen Unternehmen, Behörden und von Privaten verwendeten Programme zur Aufdeckung von Sicherheitslücken in IT-Systemen. Derartige Programme und Tools sind zur Absicherung gegen Angriffe jedoch unverzichtbar (Penetration Testing).
Genauso wird jegliche Lehre, Forschung und Entwicklung und auch der einfache Gedankenaustausch zu Prüftools an Universitäten und Fachhochschulen mit diesem Paragrafen unter Strafe gestellt.”
Damit haben Bundesrat und Bundestag erneut ihre Kompetenz in der IT-Gesetzgebung bewiesen.
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