Archiv für 7 Juli 2007

Schäuble will Verfassung terrorisieren

7 Juli 2007

Unser allseits geliebter Innenminister Schäuble holt aus, um endgültig alle Bürger vor Terrorismus schützen zu können: “Kombattanten”-Lager wie das amerikanische Gefangenenlager Guantánamo sollen in Deutschland möglich werden. Ist halt nötig, um den Terrorismus zu bekämpfen. Die gezielte Tötung von Verdächtigen ohne vorheriges Verfahren – wieso eigentlich nicht? Wer braucht schon die Judikative, wenn es doch schon eine Exekutive gibt.

Für die Ausspionierung und das Finden von Verdächtigen kann ja dann in Ruhe der Bundestrojaner sorgen – erste rechtliche Grundlagen, wie die Verschärfung des §202c StGB sind ja jetzt erfolgt (s.u.), so dass die Sicherheitsprüfung des eigenen Computers endlich illegal ist. Wäre ja noch schöner, wenn der Trojaner nicht reinkäme… Dazu stellt sich dann auch die Frage, ob Online-Viren- und Portscanner illegal werden – schließlich könnte man sie verwenden, um Trojanische Pferde zu finden um mit diesen Informationen andere Computer fernzusteuern.

Wie war das noch mit Rechtsstaat Deutschland? Berichte über Schäubles Äußerungen sind bei Spiegel Online und heise.de zu finden.

Addendum: Seit heute berichtet endlich auch mal die Tagespresse über Paranoia-Schäubles Interview.

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IT-Sicherheit ab sofort vorhanden. Forschung nicht nötig.

7 Juli 2007

CCC Startseite

Der sogenannte Hackerparagraph ist durch Bundestag und Bundesrat durch. Daraufhin hat der Chaos Computer Club (CCC) erstmal die Startseite mit oben zu sehender Grafik versehen. Meiner Meinung nach zu Recht. Mit der Gesetzesnovelle des §202c StGB wird nämlich in Deutschland das Arbeiten im Bereich IT-Sicherheit zum Vabanquespiel. Die Gesellschaft für Informatik (GI) formuliert das so:

“Problematisch ist die Einfügung des 202c StGB, weil Programme und Tools nicht nach ihrer Einsatzart, sondern vielmehr nach ihrem Aufbau definiert werden. Eine Unterscheidung in Anwendungen, die zur Begehung von Straftaten und solche, die ausschließlich für legale Zwecke hergestellt werden, ist aber nicht möglich. Der gewählte Wortlaut führt zu einer Kriminalisierung der heute in allen Unternehmen, Behörden und von Privaten verwendeten Programme zur Aufdeckung von Sicherheitslücken in IT-Systemen. Derartige Programme und Tools sind zur Absicherung gegen Angriffe jedoch unverzichtbar (Penetration Testing).

Genauso wird jegliche Lehre, Forschung und Entwicklung und auch der einfache Gedankenaustausch zu Prüftools an Universitäten und Fachhochschulen mit diesem Paragrafen unter Strafe gestellt.”

Damit haben Bundesrat und Bundestag erneut ihre Kompetenz in der IT-Gesetzgebung bewiesen.

Weitere Informationen:

Meldung des heise.de newsticker
Sammlung von Reaktionen bei netzpolitik.org

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